Login  |  Register

Wettbewerbszentrale

Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5 a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer sodann in der Absicht, stattdessen eine andere Ware oder Dienstleistung abzusetzen, eine fehlerhafte Ausführung der Ware oder Dienstleistung vorführt oder sich weigert zu zeigen, was er beworben hat, oder sich weigert, Bestellungen ...

Alexa Traffic


Listing Links